KOMBINIERTE AUSBILDUNG ZUM BRANDSCHUTZHELFER UND EVAKUIERUNGSHELFER.
Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2. Wie viele ausgebildete Brandschutz- und Evakuierungshelfer für das jeweilige Unternehmen nötig sind, legt die Gefährdungsbeurteilung fest. Die Ausbildung zum kombinierten Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer vereint die beiden wichtigen Aspekte der Vorsorge und den Schutz Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter. Brandschutz- und Evakuierungshelfer übernehmen verschiedene Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz als auch im Katastrophenfall bei der Evakuierung oder Räumung von Gebäuden.
Die wichtigste Aufgabe des Brandschutz – und Evakuierungshelfers besteht darin, Entstehungsbrände mit den im Unternehmen zur Verfügung stehenden Löschmitteln zu bekämpfen und vorzubeugen. Dazu müssen sie in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen ausgebildet werden. Die Ausbildung aus dem Bereich des Brandschutzhelfers umfasst eine theoretische Unterweisung sowie eine praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen.
Darüber hinaus unterstützen Brandschutz – und Evakuierungshelfer bei der Evakuierung. Im Falle eines Feueralarms helfen sie, Personenschäden zu vermeiden, indem sie die Räumung sinnvoll organisieren. Im Alltag helfen sie, Brandgefährdungen zu vermeiden und gesetzliche Vorgaben einzuhalten, indem sie beispielsweise Flucht- und Rettungswege kontrollieren oder melden, wenn Löscheinrichtungen nicht einsatzbereit sind.
Die Notwendigkeit und die Anzahl der Brandschutz- und Evakuierungshelfer hängen von der Größe Ihres Unternehmens sowie den möglichen Brandszenarien ab.
Warum ist die Ausbildung von Brandschutz – und Evakuierungshelfern sinnvoll?
Die Brandschutz– und Evakuierungshelfer tragen dazu bei, dass auch im Notfall alles geregelt und ruhig abläuft. Deshalb ist es zweckmäßig, Mitarbeiter sowohl als Brandschutz- als auch als Evakuierungshelfer auszubilden.
Die Brandschutzakademie Steiner bietet die kombinierte Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer in einem ganztägigen Seminar an.
Für wen eignet sich die Ausbildung zum kombinierten Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer?
Die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer können Mitarbeiter absolvieren, die als Brandschutzhelfer für den Brandschutz in ihrem Unternehmen tätig werden sollen. Beschäftigte von Baustellen, die Arbeiten mit Brandgefährdung ausüben, Hausmeister und haustechnisches Personal sowie Sicherheitskräfte und –beauftragte können mit dieser Schulung ebenfalls ihre Kenntnisse auffrischen und vertiefen.
RECHTLICHES
Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182)). Die entsprechende Gefährdungsbeurteilung legt fest, wie viele ausgebildete Brandschutz- und Evakuierungshelfer für das jeweilige Unternehmen nötig sind.
Sie sind als Unternehmer*in gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter in ausreichender Anzahl zu benennen, die den vorbeugenden Brandschutz und die Evakuierung unterstützen (Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer).
Bei Ihrer Berechnung der auszubildenden Brandschutz– und Evakuierungshelfer sollten Sie auch Faktoren wie Urlaub, Krankheit, Schichtbetrieb, Elternzeit und andere Fehlzeiten berücksichtigen.
Die Benennung und Ausbildung von betrieblichen Evakuierungshelfern (gelegentlich auch als Räumungshelfer, bzw. Räumungs- oder Stockwerkbeauftragte bezeichnet) hat als rechtliche Grundlage das Arbeitsschutzgesetz (§10 ArbSchG).
Gemäß ASR A2.2 ist die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer alle drei bis fünf Jahre und immer dann, wenn betriebliche Änderungen erfolgen, zu wiederholen. Dazu zählen zum Beispiel die Änderung der Brandschutzordnung, Brandereignisse im Betrieb, Umstrukturierung und Fluktuation der Mitarbeiter oder neue Produktionsverfahren mit veränderter Brandgefährdung.
GUT ZU WISSEN
„Werden Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten, […] kann dies für den Versicherungsschutz erhebliche Folgen haben. Zum einen ist der Versicherer unter Umständen zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Zum anderen kann der Versicherer im Versicherungsfall unter bestimmten Voraussetzungen die Leistungen kürzen oder im schlimmsten Fall auch ganz verweigern.“
Felix Teichmann, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Stuttgart
SEMINARZIEL
Die Teilnehmer lernen das richtige Verhalten im Brandfall mittels Theorie und Praxis, sowie im Falle einer Räumung von Gebäuden oder Gebäudeteilen. Wir legen sehr viel Wert auf praxisnahe Vermittlung der Seminarinhalte. Es findet eine praktische Löschübung statt!
Seminarinhalte Teil 1 Brandschutzhelfer: |
Seminarinhalte Teil 2 Evakuierungshelfer: |
Bedeutung des Brandschutzes | Aufgaben des Evakuierungshelfers |
Kurzdarstellung von Brandschutzkonzepten | Verhalten von Menschen im Schadensfall |
Brandschutzverordnung nach DIN 14096 | Flucht- und Rettungswege |
Rettungswege in Gebäuden | Rauchschutz in Fluchtwegen |
Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse | Orientierung bei Verrauchung |
Brandlasten | Angst- und Panikreaktionen, -vermeidung |
Besondere Risiken im Betrieb | Reizeinwirkung bei Gefahr |
Feuer- und Heißarbeiten, Kontrollen | Verhaltensmuster |
Feuergefährdete Bereiche | Menschenlenkung aus dem Gefahrenbereich |
Elektrische Anlagen | |
Aufgabenbeschreibung des Brandschutzhelfers bzw. der Selbsthilfekraft | |
Unterstützung des Brandschutzbeauftragten | |
Mitwirkung bei Hausalarmierung | |
Bedienung von Brandschutzeinrichtungen | |
Mithilfe bei Rettung und organisierter Räumung | |
Übernahme von Arbeiten bei Brandbekämpfung | |
Sichern von Sachwerten | |
Einweisen und Unterstützen der Feuerwehr | |
Gefahren bei Sofortmaßnahmen | |
Verbrennungsvorgang | |
Löschmittel, Löschgeräte, Löschtaktik |
Wir beraten Sie gerne rund um Fragen zur Ausbildung des vorbeugenden Brandschutz auch für Ihr Unternehmen
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