Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Ihrem Unternehmen.
Bei ausreichender Teilnehmerzahl (max. 18 Teilnehmer) sind unsere Kurse direkt in Ihrem Betrieb möglich. Wir schulen gerne direkt bei Ihnen vor Ort im Unternehmen. (Inhouse)
Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lernen die wichtigsten Kenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes in Ihrem Betrieb kennen.
Für die theoretische Schulung zum Brandschutzhelfer benötigen wir eine geeignete Räumlichkeit der Teilnehmeranzahl entsprechend. Sollten Sie über keine geeigneten Schulungsräume verfügen, finden wir für Sie eine geeignete Lösung.
Zum Inhalt der Brandschutzhelfer Ausbildung gehören neben dem theoretischen Teil, auch praktische Übungen im Umgang mit den betrieblichen Feuerlöscheinrichtungen in Ihrem Unternehmen.
Wir legen besonders großen Wert darauf, dass das erlangte Wissen verstanden und vor allem in die Praxis umgesetzt werden kann.
Dazu gehört auch besonders die praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen bei Ihnen im Unternehmen und deren Bedienung im Notfall. Gerne bieten wir Ihnen auch eine praktische Löschübung mit unserem transportablen Feuerlöschtrainer an.
Fragen Sie uns einfach nach einem unverbindlichen Angebot für die Ausbildung von Brandschutzhelfer in Ihrem Unternehmen.
VOR-ORT-AUSBILDUNG IN FOLGENDEN REGIONEN
Wir von der Brandschutzakademie Steiner bieten Ihnen Inhouse-Schulungen zum Brandschutzhelfer in folgenden Regionen an:
- Alb-Donau-Kreis
- Landkreis Biberach
- Landkreis Böblingen
- Landkreis Calw
- Enzkreis
- Landkreis Esslingen
- Landkreis Göppingen
- Landkreis Heidenheim
- Landkreis Heilbronn
- Hohenlohekreis
- Landkreis Karlsruhe
- Landkreis Ludwigsburg
- Ostalbkreis
- Rems-Murr-Kreis
- Landkreis Reutlingen
- Landkreis Schwäbisch Hall
- Landkreis Sigmaringen
- Stuttgart
- Landkreis Tübingen
- Zollernalbkreis
Ist Ihr Landkreis nicht dabei? Schreiben Sie uns eine Nachricht, dann bemühen wir uns um eine Lösung für Ihr Unternehmen >
Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Zum Inhalt der Brandschutzhelfer Ausbildung gehören natürlich Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes. Auch die Vermittlung von Wissen über Ihre betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions– und besonders die Wirkungsweise von in Ihrem Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen. Ebenfalls die Gefahren die durch Brände entstehen können, sowie über das Verhalten im Brandfall.
Dazu gehört auch besonders die praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen bei Ihnen im Unternehmen und deren Bedienung im Notfall. Als besonderes Highlight bieten wir gerne auch eine praktische Löschübung mit unserem transportablen Feuerlöschtrainer an.
Aufgaben des Brandschutzhelfers
Die wichtigste Aufgabe des Brandschutzhelfers besteht darin, Entstehungsbrände zu bekämpfen und vorzubeugen. Im Falle eines Feueralarms helfen sie, Personenschäden zu vermeiden, indem sie die Räumung sinnvoll organisieren. Im Alltag helfen sie, Brandgefährdungen zu vermeiden und gesetzliche Vorgaben einzuhalten, indem sie beispielsweise Flucht- und Rettungswege kontrollieren oder melden, wenn Löscheinrichtungen nicht einsatzbereit sind. Sinnvoll ist es, wenn Brandschutzhelfer gleichzeitig auch die Ausbildung zum Evakuierungshelfer ((verlinken auf Brandschutz- und Evakuierungshelfer)) im Betrieb übernehmen.
Wiederholungsschulungen
Damit das Gelernte nicht in Vergessenheit gerät, führen wir nach der ersten Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer Wiederholungsschulungen durch. Wiederholungsschulungen sind gesetzlich alle drei bis fünf Jahre fällig. In diesen Schulungen werden die Inhalte der Erstschulung aufgefrischt und wir informieren Sie über Neuigkeiten oder Änderungen im vorbeugenden Brandschutz.
Wir sind vor Ort und haben die spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens bei der Bewertung des Brandrisikos hierbei im Blick. Für uns ist es selbstverständlich, dass wir Sie immer auf dem Laufenden halten und proaktiv auf Sie zugehen, wenn Wiederholungsschulungen anfallen.
RECHTLICHES
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2
DGUV Information 205-023
Die gesetzliche Bestimmung für die Ernennung und Ausbildung von Brandschutzhelfer ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, den Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 sowie der DGUV Vorschrift 1. Der Arbeitgeber trifft entsprechend den Gegebenheiten der Arbeitsstätte, der betrieblichen Tätigkeiten und der Anzahl der Beschäftigten geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung. Hierfür sind Mitarbeiter in ausreichender Anzahl zu benennen, die diese Maßnahmen unterstützen (Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer).
GUT ZU WISSEN
„Werden Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten, […] kann dies für den Versicherungsschutz erhebliche Folgen haben. Zum einen ist der Versicherer unter Umständen zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Zum anderen kann der Versicherer im Versicherungsfall unter bestimmten Voraussetzungen die Leistungen kürzen oder im schlimmsten Fall auch ganz verweigern.“
Felix Teichmann, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Stuttgart
SEMINARINHALTE
Die Teilnehmer lernen das richtige Verhalten im Brandfall mittels Theorie und Praxis, sowie im Falle einer Räumung von Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Mögliche Brandgefahren gilt es nicht nur durch präventive Maßnahmen zu vermeiden, Ihre Mitarbeiter sollten ebenso über die Bekämpfung von Entstehungsbränden an ihren Arbeitsplätzen informiert werden.
Wir führen in Ihren eigenen Räumlichkeiten qualifizierte Brandschutzunterweisungen durch. Sie erhalten eine gesetzeskonforme Unterweisung Ihrer Beschäftigten und erhöhen dadurch Ihre Rechtssicherheit.
Gerne führen wir auch, im Rahmen der Unterweisung oder auch zusätzlich, eine praktische Löschübung mit Ihren Mitarbeitern durch.
Fragen Sie uns einfach nach einem unverbindlichen Angebot für die Ausbildung von Brandschutzhelfer in Ihrem Unternehmen.
Wir beraten Sie gerne rund um Fragen zum vorbeugenden Brandschutz in Ihrem Unternehmen
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