AUSBILDUNG ZUM BRANDSCHUTZHELFER. 

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist nicht nur wichtig, sondern Pflicht für jedes Unternehmen. Die zentrale Aufgabe der Brandschutzhelfer ist die Prävention. Neben dem vorbeugenden Brandschutz ergreifen Brandschutzhelfer erste Maßnahmen bei Bränden.

Als Unternehmer*in gehört es zu Ihren originären Aufgaben, den betrieblichen Brandschutz zu organisieren. Gesetzlich ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, Brandschutzhelfer in „ausreichender Anzahl“ zu bestellen und auszubilden. Das bedeutet mindestens fünf Prozent der Beschäftigten müssen eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer absolviert haben. In Unternehmen mit erhöhter Brandgefahr (beispielsweise bei Lagerhallen mit Gefahrgut) kann der Anteil der gesetzlich geforderten Brandschutzhelfer sogar höher liegen. Bei Ihrer Berechnung der auszubildenden Brandschutzhelfer sollten Sie auch Faktoren wie Urlaub, Krankheit, Schichtbetrieb, Elternzeit und vieles andere mehr berücksichtigen.

Wir beraten Sie gerne rund um Fragen zu Brandschutzhelfern

Aufgaben des Brandschutzhelfers

Die wichtigste Aufgabe des Brandschutzhelfers besteht darin, Entstehungsbränden vorzubeugen und sie zu bekämpfen. Im Alltag helfen sie, Brandgefährdungen zu vermeiden und gesetzliche Vorgaben einzuhalten, indem sie beispielsweise Flucht- und Rettungswege kontrollieren oder melden, wenn Löscheinrichtungen nicht einsatzbereit sind. Sinnvoll ist es, wenn Brandschutzhelfer gleichzeitig auch die Ausbildung zum Evakuierungshelfer im Betrieb übernehmen.

Wiederholungsschulungen

Es ist wie bei der Ersten Hilfe: wird das Gelernte nicht regelmäßig angewendet, gerät es in Vergessenheit. Wir von der Brandschutzakademie Steiner führen neben der ersten Ausbildung zum Brandschutzhelfer auch die Wiederholungsschulungen durch. Wiederholungsschulungen sind gesetzlich alle drei bis fünf Jahre fällig. In diesen Schulungen werden die Inhalte der Erstschulung aufgefrischt und wir informieren Sie über Neuigkeiten oder Änderungen im vorbeugenden Brandschutz.
Die spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens bei der Bewertung des Brandrisikos haben wir hierbei im Blick. Für uns ist es selbstverständlich, dass wir Sie immer auf dem Laufenden halten und proaktiv auf Sie zugehen, wenn Wiederholungsschulungen anfallen.

Um betriebliche Abläufe nicht zu stören, bieten wir Ihnen Inhouse-Schulungen bei Ihnen vor Ort an. Fragen Sie uns gerne für Ihre eigene Firmen-Schulung an!

RECHTLICHES

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2
DGUV Information 205-023

Die gesetzliche Bestimmung für die Ernennung und Ausbildung von Brandschutzhelfer ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, den Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 sowie der DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit DGUV Information 205-023. Der Arbeitgeber trifft entsprechend den Gegebenheiten der Arbeitsstätte, der betrieblichen Tätigkeiten und der Anzahl der Beschäftigten geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung. Hierfür sind Mitarbeiter in ausreichender Anzahl zu benennen, die diese Maßnahmen unterstützen.“

GUT ZU WISSEN

„Werden Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten, […] kann dies für den Versicherungsschutz erhebliche Folgen haben. Zum einen ist der Versicherer unter Umständen zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Zum anderen kann der Versicherer im Versicherungsfall unter bestimmten Voraussetzungen die Leistungen kürzen oder im schlimmsten Fall auch ganz verweigern.“

Felix Teichmann, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Stuttgart

SEMINARINHALTE

Die Kursteilnehmer lernen Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes und das richtige Verhalten im Brandfall mittels Theorie und Praxis, sowie im Falle einer Räumung von Gebäuden oder Gebäudeteilen. Wir legen sehr viel Wert auf praxisnahe Vermittlung der Seminarinhalte.
Im Rahmen des Seminars findet eine praktische Löschübung statt!

  • Bedeutung des Brandschutzes
  • Kurzdarstellung von Brandschutzkonzepten
  • Brandschutzverordnung nach DIN 14096
  • Rettungswege in Gebäuden
  • Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse
  • Brandlasten
  • Besondere Risiken im Betrieb
  • Feuer- und Heißarbeiten, Kontrollen
  • Feuergefährdete Bereiche
  • Elektrische Anlagen
  • Aufgabenbeschreibung des Brandschutzhelfers bzw. der Selbsthilfekraft
  • Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
  • Mitwirkung bei Hausalarmierung
  • Bedienung von Brandschutzeinrichtungen
  • Mithilfe bei Rettung und organisierter Räumung
  • Übernahme von Arbeiten bei Brandbekämpfung
  • Sichern von Sachwerten
  • Einweisen und Unterstützen der Feuerwehr
  • Gefahren bei Sofortmaßnahmen
  • Verbrennungsvorgang
  • Löschmittel, Löschgeräte, Löschtaktik

KURSE 2024

Datum Seminarnummer
13.01. 501/24
27.01. 502/24
10.02. 503/24
24.02. 504/24
09.03. 505/24
25.03. 506/24
13.04. 507/24
27.04. 508/24
11.05. 509/24
24.05. 510/24
08.06. 511/24
22.06. 512/24
26.07. 513/24
12.08. 514/24
03.09. 515/24
14.09. 516/24
28.09. 517/23
12.10. 518/24
26.10. 519/24
09.11. 520/24
23.11. 521/24
14.12. 522/24

Wir beraten Sie gerne rund um Fragen zum vorbeugenden Brandschutz in Ihrem Unternehmen

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