AUSBILDUNG ZUM EVAKUIERUNGSHELFER.

Die Brandschutzakademie Steiner bietet die Ausbildung zum Evakuierungshelfer sowohl in einem halbtägigen Seminar als auch die kombinierte Schulung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer in einem ganztägigen Seminar an.

Evakuierungshelfer übernehmen verschiedene Aufgaben im Katastrophenfall bei der Evakuierung oder Räumung von Gebäuden. Als Evakuierungshelfer können beispielsweise Ersthelfer herangezogen werden. Zweckmäßig ist auch, wenn Brandschutzhelfer die Aufgaben von Evakuierungshelfern mit übernehmen. Zu diesem Zweck bieten wir die kombinierte Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer an.

Es sollte eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern als Evakuierungshelfer vorgesehen werden. Wichtig ist vor allem, dass sie in ihre Aufgaben eingewiesen werden, sodass sie wissen, was sie konkret zu tun haben und womit sie im Ernstfall eventuell rechnen müssen.

Aufgaben des Evakuierungshelfers

Die Aufgabe des Evakuierungshelfers ist die Kontrolle der Evakuierung eines festgelegten Verantwortungsbereichs im Alarm- und Gefahrenfall. Evakuierungshelfer kontrollieren die Vollständigkeit der Evakuierung und verlassen ihren Verantwortungsbereich als letzte Person, ohne sich selbst zu gefährden. Sie melden evtl. vermisste Mitarbeiter dem zuständigen Verantwortlichen. Weiterhin melden sie nicht kontrollierteBereiche, die sie in Folge des vermuteten Schadenszenarios nicht betreten konnten.

Die Evakuierungshelfer tragen dazu bei, dass auch im Notfall alles geregelt und ruhig abläuft.

Den Evakuierungsfall sollte man üben

Die Evakuierung von Gebäuden und Bereichen sollte regelmäßig (einmal jährlich) praktisch geübt werden (Evakuierungsübung). Jeder im Betrieb muss wissen, was im Evakuierungsfall zu tun ist. Dafür bietet es sich an, den Notfall zu üben. Dabei kann sich schnell zeigen, ob z.B. Kunden, Besucher oder Beschäftigte mit einem Handicap Unterstützung brauchen oder ob es für die Nicht-Benutzung der Aufzüge und das sichere Verhalten im Treppenhaus Unterstützung braucht. Die Übung sollte durch fachkundige Dritte beobachtet und ausgewertet werden, um Fehlerquellen künftig zu vermeiden.

Evakuierungshelfer im Ernstfall

Um im Ernstfall sicherzustellen, dass alle Personen ein Gebäude verlassen haben, kontrollieren Evakuierungshelfer alle Bereiche Ihres Unternehmens. Diese Aufgabe haben sie auch im Ernstfall, solange sie sich nicht selbst in Gefahr bringen! Bereiche, die noch gefahrlos zu betreten sind, werden durchsucht, ob sich noch Personen darin befinden.

Der Evakuierungshelfer verlässt als Letzter den Arbeitsbereich, um an der Sammelstelle die Meldung abzugeben, dass sein Arbeitsbereich geräumt ist. Diese Meldungen sind für die Feuerwehr ein wichtiges Hilfsmittel, um festzustellen, ob und wo sich noch Personen im Gebäude befinden.

Eine weitere Aufgabe des Evakuierungshelfers kann auch das Einweisen der Feuerwehr vor Ort sein. So kann sichergestellt werden, dass – besonders bei großen Firmengeländen – die Feuerwehr schnell am Einsatzort ist.

RECHTLICHES

Rechtliches zum Evakuierungshelfer

Die Benennung und Ausbildung von betrieblichen Evakuierungshelfern (gelegentlich auch als Räumungshelfer, bzw. Räumungs- oder Stockwerkbeauftragte bezeichnet) hat als rechtliche Grundlage §10 ArbSchG. Gesetzlich ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, Evakuierungshelfer in „ausreichender Anzahl“ zu bestellen und auszubilden.

Nach ASR A2.3 (technische Regeln für Arbeitsstätten) hat die regelmäßige Auffrischungsunterweisung von Evakuierungshelfern jährlich zu erfolgen.

SEMINARINHALTE EVAKUIERUNGSHELFER

  • Aufgaben des Evakuierungshelfers
  • Verhalten von Menschen im Schadensfall
  • Flucht- und Rettungswege
  • Rauchschutz in Fluchtwegen
  • Orientierung bei Verrauchung
  • Angst- und Panikreaktionen, -vermeidung
  • Reizeinwirkung bei Gefahr
  • Verhaltensmuster
  • Menschenlenkung aus dem Gefahrenbereich

KURSE 2024

Datum Seminarnummer
27.01. 552/24
24.02. 554/24
25.03. 556/24
27.04. 558/24
24.05. 560/24
26.07. 563/24
12.08. 564/24
03.09. 565/24
12.10. 568/24
26.10. 569/24
23.11. 571/24

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