Durchführung von Brandschutzunterweisungen in Ihrem Unternehmen.
Die jährlichen Brandschutzunterweisungen sind ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen.
Brandschutzunterweisungen sind grundsätzlich ein Bestandteil der regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisungen (gem DGUV Vorschrift 1 § 4), da Brände praktisch in allen Betrieben und Arbeitsstätten entstehen können.
Gut strukturierte, verständliche und praxisorientierte Brandschutzunterweisungen sensibilisieren Ihre Beschäftigten für die Brandprävention und geben ihnen das theoretische und praktische Rüstzeug für den Ernstfall.
Wir führen in Ihren eigenen Räumlichkeiten Brandschutzunterweisungen mit unseren qualifizierten Dozenten durch und wiederholen diese – wenn Sie wünschen – proaktiv in jährlichen Abständen. Wir halten Sie damit über gesetzliche Neuerungen und Änderungen auf dem Laufenden. Sie erhalten eine gesetzeskonforme Unterweisung Ihrer Beschäftigten und erhöhen darüber hinaus Ihre Rechtssicherheit.
Wir legen besonders großen Wert darauf, dass das erlangte Wissen verstanden und vor allem in die Praxis umgesetzt werden kann.
Wir erweitern die Brandschutzunterweisung gerne mit einer praktischen Löschübung mit unserem transportablen Feuerlöschtrainer bei Ihnen im Unternehmen.
Ist die Inhouse Brandschutzunterweisung auch in Ihrem Unternehmen möglich?
Wir von der Brandschutzakademie Steiner bieten Ihnen Unterweisungen in folgenden Regionen an:
- Alb-Donau-Kreis
- Landkreis Biberach
- Landkreis Böblingen
- Landkreis Calw
- Enzkreis
- Landkreis Esslingen
- Landkreis Göppingen
- Landkreis Heidenheim
- Landkreis Heilbronn
- Hohenlohekreis
- Landkreis Karlsruhe
- Landkreis Ludwigsburg
- Ostalbkreis
- Rems-Murr-Kreis
- Landkreis Reutlingen
- Landkreis Schwäbisch Hall
- Landkreis Sigmaringen
- Stuttgart
- Landkreis Tübingen
- Zollernalbkreis
Ist Ihr Landkreis nicht dabei? Schreiben Sie uns eine Nachricht, dann bemühen wir uns um eine Lösung für Ihr Unternehmen >
Warum sind betriebliche Brandschutzunterweisungen so wichtig?
Besondere Sorgfalt bei der Durchführung von Brandschutzunterweisungen besteht, wenn in Ihrem Unternehmen Dritte gefährdet sein könnten (beispielsweise bei Betrieben mit Publikumsverkehr, Kunden, Gästen, Patienten/Bewohner von Pflegeeinrichtungen, bei Einrichtungen mit Kindern usw.). Da Brandschutzunterweisungen grundsätzlich vor Aufnahme der Arbeit und danach jährlich dokumentiert durchzuführen sind, stellt es für viele Betriebe eine nicht unerhebliche Herausforderung dar, solche Unterweisungen effektiv zu organisieren und inhaltlich sinnvoll zu gestalten.
Ziele der Brandschutzunterweisung
Sensibilisierung der Beschäftigten: Den Beschäftigten sollte aufgezeigt werden, dass es im Unternehmen viele Brandquellen gibt – Brände also viele Ursachen haben können. Ganz besonders sensibilisiert werden müssen die Beschäftigten in den Unternehmen, in denen leicht entzündliche Gefahrstoffe eingesetzt werden.
Aufklären über Gefahren und Prävention: Die größte Gefahr im Brandfall sind nicht die Flammen, sondern der entstehende Rauch und Atemgifte. Wir schulen Ihre Mitarbeiter und vermitteln die Gefahren. Denn Brandrauch entsteht, bevor es zu einem offenen Feuer kommt. Unser besonderes Augenmerk gilt, die Beschäftigten aufzuklären, wie man Brände verhindert.
Informieren über die Brandschutzorganisation: wir vermitteln die Grundlagen der Brandschutzorganisation und der Brandschutzordnung.
Richtiges Verhalten im Brandfall: Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einem Brandfall kommen, müssen Ihre Mitarbeiter genau wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Von der Meldung des Brandes, über die Art und Weise möglicher Löschversuche bis zum Verlassen des Gefahrenbereichs und der Evakuierung des Gebäudes müssen alle Maßnahmen und Verhaltensweisen genau vorgestellt werden.
Flucht- und Rettungswege: Der vielleicht wichtigste Teil der betrieblichen Brandschutzorganisation ist der Flucht- und Rettungsplan. Die Beschäftigten müssen wissen, wo die Fluchtwege sind und wie man sich bei der Flucht aus dem Gebäude sicher und vernünftig verhält.
Durchführung einer Brandschutzübung: Gerade beim Thema Brandschutz darf die Praxis nicht zu kurz kommen. Den Beschäftigten werden dabei die Standorte gezeigt, an denen die Löschmittel angebracht und deponiert sind. Jeder der Unterweisungsteilnehmer sollte dabei zumindest einmal einen Feuerlöscher oder Wandhydranten bedient haben, um für den potenziellen Ernstfall besser vorbereitet zu sein. Gerne führen wir, im Rahmen der Brandschutzunterweisung oder auch zusätzlich, eine praktische Löschübung mit Ihren Mitarbeitern durch.
RECHTLICHES
Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten (DGUV Vorschrift 1 § 4) nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182)). Die entsprechende Gefährdungsbeurteilung legt fest, wie viele ausgebildete Brandschutz- und Evakuierungshelfer für das jeweilige Unternehmen nötig sind.
ArbSchG §12, BGV V1 § 4 und ASR 2.2 Punkt 7.2
Die Pflicht des Arbeitgebers zu regelmäßigen Brandschutzunterweisungen leitet sich zunächst aus den Rechtsquellen der allgemeinen Arbeitsschutzunterweisung ab, § 12 ArbSchG und §4 DGUV-V1 (Grundsätze der Prävention / §4 Unterweisung der Versicherten)
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
(2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.
GUT ZU WISSEN
„Werden Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten, […] kann dies für den Versicherungsschutz erhebliche Folgen haben. Zum einen ist der Versicherer unter Umständen zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Zum anderen kann der Versicherer im Versicherungsfall unter bestimmten Voraussetzungen die Leistungen kürzen oder im schlimmsten Fall auch ganz verweigern.“
Felix Teichmann, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Stuttgart
SEMINARINHALTE
Organisation und Durchführung von Brandschutzunterweisungen richten sich ganz nach den Erfordernissen Ihres Betriebes. Was empfehlenswert ist, hängt davon ab, welche Strukturen in Ihrem Unternehmen bestehen.
Wir führen in Ihren eigenen Räumlichkeiten durch unsere Dozenten qualifizierte Brandschutzunterweisungen durch. Sie erhalten eine gesetzeskonforme Unterweisung Ihrer Beschäftigten und erhöhen dadurch Ihre Rechtssicherheit.
Die Brandschutzunterweisung besteht aus den Inhalten:
- Sensibilisierung zu sicherheitsbewusstem Verhalten und Handeln.
- Kenntnisse über technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.
- Prävention von Bränden.
- Benutzung von Feuerlöschgeräten (optional buchbar).
Gerne führen wir auch, im Rahmen der Unterweisung oder auch zusätzlich, eine praktische Löschübung mit Ihren Mitarbeitern durch.
Wir beraten Sie gerne rund um Fragen zum vorbeugenden Brandschutz in Ihrem Unternehmen
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