Ausbildung zum Evakuierungshelfer in Ihrem Unternehmen

Die Brandschutzakademie Steiner bietet die Ausbildung zum Evakuierungshelfer sowohl in einem halbtägigen Seminar als auch die kombinierte Schulung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer in einem ganztägigen Seminar an.

Evakuierungshelfer übernehmen verschiedene Aufgaben im Katastrophenfall bei der Evakuierung oder Räumung von Gebäuden. Als Evakuierungshelfer können beispielsweise Ersthelfer herangezogen werden. Zweckmäßig ist auch, wenn Brandschutzhelfer die Aufgaben von Evakuierungshelfern mit übernehmen. Zu diesem Zweck bieten wir die kombinierte Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer an.

Es sollte eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern als Evakuierungshelfer vorgesehen werden. Wichtig ist vor allem, dass sie in ihre Aufgaben eingewiesen werden, sodass sie wissen, was sie konkret zu tun haben und womit sie im Ernstfall eventuell rechnen müssen.

Aufgaben des Evakuierungshelfers

Die Aufgabe des Evakuierungshelfers ist die Kontrolle der Evakuierung eines festgelegten Verantwortungsbereichs im Alarm- und Gefahrenfall. Evakuierungshelfer kontrollieren die Vollständigkeit der Evakuierung und verlassen ihren Verantwortungsbereich als letzte Person, ohne sich selbst zu gefährden. Sie melden evtl. vermisste Mitarbeiter dem zuständigen Verantwortlichen. Weiterhin melden sie nicht kontrollierteBereiche, die sie in Folge des vermuteten Schadenszenarios nicht betreten konnten.

Die Evakuierungshelfer tragen dazu bei, dass auch im Notfall alles geregelt und ruhig abläuft.

Ist die Ausbildung zum Evakuierungshelfer auch in Ihrem Unternehmen möglich?

Wir von der Brandschutzakademie Steiner bieten Ihnen Inhouse-Schulungen zum Evakuierungshelfer in folgenden Regionen an:

  • Alb-Donau-Kreis
  • Landkreis Biberach
  • Landkreis Böblingen
  • Landkreis Calw
  • Enzkreis
  • Landkreis Esslingen
  • Landkreis Göppingen
  • Landkreis Heidenheim
  • Landkreis Heilbronn
  • Hohenlohekreis
  • Landkreis Karlsruhe
  • Landkreis Ludwigsburg
  • Ostalbkreis
  • Rems-Murr-Kreis
  • Landkreis Reutlingen
  • Landkreis Schwäbisch Hall
  • Landkreis Sigmaringen
  • Stuttgart
  • Landkreis Tübingen
  • Zollernalbkreis

Ist Ihr Landkreis nicht dabei? Schreiben Sie uns eine Nachricht, dann bemühen wir uns um eine Lösung für Ihr Unternehmen >

Den Evakuierungsfall sollte man üben

Die Evakuierung von Gebäuden und Bereichen sollte regelmäßig (einmal jährlich) praktisch geübt werden (Evakuierungsübung). Jeder im Betrieb muss wissen, was im Evakuierungsfall zu tun ist. Dafür bietet es sich an, den Notfall zu üben. Dabei kann sich schnell zeigen, ob z.B. Kunden, Besucher oder Beschäftigte mit einem Handicap Unterstützung brauchen oder ob es für die Nicht-Benutzung der Aufzüge und das sichere Verhalten im Treppenhaus Unterstützung braucht. Die Übung sollte durch fachkundige Dritte beobachtet und ausgewertet werden, um Fehlerquellen künftig zu vermeiden.

Evakuierungshelfer im Ernstfall

Um im Ernstfall sicherzustellen, dass alle Personen ein Gebäude verlassen haben, kontrollieren Evakuierungshelfer alle Bereiche Ihres Unternehmens. Diese Aufgabe haben sie auch im Ernstfall, solange sie sich nicht selbst in Gefahr bringen! Bereiche, die noch gefahrlos zu betreten sind, werden durchsucht, ob sich noch Personen darin befinden.

Der Evakuierungshelfer verlässt als Letzter den Arbeitsbereich, um an der Sammelstelle die Meldung abzugeben, dass sein Arbeitsbereich geräumt ist. Diese Meldungen sind für die Feuerwehr ein wichtiges Hilfsmittel, um festzustellen, ob und wo sich noch Personen im Gebäude befinden.

Eine weitere Aufgabe des Evakuierungshelfers kann auch das Einweisen der Feuerwehr vor Ort sein. So kann sichergestellt werden, dass – besonders bei großen Firmengeländen – die Feuerwehr schnell am Einsatzort ist.

Arbeitsschutzgesetz

ArbSchG §10, ASR A2.2 und DGUV A1/205-023

Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
Paragraph 10 Arbeitsschutzgesetz

(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.


(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt.

Die Teilnehmer lernen das richtige Verhalten im Brandfall mittels Theorie und Praxis, sowie im Falle einer Räumung von Gebäuden oder Gebäudeteilen. Wir legen sehr viel Wert auf praxisnahe Vermittlung der Seminarinhalte.

Seminarinhalte Brandschutzhelfer:

  • Bedeutung der Brandschutzes
  • Kurzdarstellung von Brandschutzkonzepten
  • Brandschutzverordnung nach DIN 14096
  • Rettungswege in Gebäuden
  • Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse
  • Brandlasten
  • Besondere Risiken im Betrieb
  • Feuer- und Heißarbeiten, Kontrollen
  • Feuergefährdete Bereiche
  • Elektrische Anlagen
  • Aufgabenbeschreibung des Brandschutzhelfers bzw. der Selbsthilfekraft
  • Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
  • Mitwirkung bei Hausalarmierung
  • Bedienung von Brandschutzeinrichtungen
  • Mithilfe bei Rettung und organisierter Räumung
  • Übernahme von Arbeiten bei Brandbekämpfung
  • Sichern von Sachwerten
  • Einweisen und Unterstützen der Feuerwehr
  • Gefahren bei Sofortmaßnahmen
  • Verbrennungsvorgang
  • Löschmittel, Löschgeräte, Löschtaktik

Es findet eine praktische Löschübung statt!

Termin Eigenschaften

Tagesseminar
Dauer 08:30 – 13:00
max. Teilnehmer 12
verfügbare Plätze 11
Einzelpreis 129,00€
Ort Privates Gymnasium Esslingen
Veranstaltungs-Kategorien Brandschutzhelfer, Brandschutzseminare

Wir beraten Sie gerne rund um Fragen zum vorbeugenden Brandschutz in Ihrem Unternehmen

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