DURCHFÜHRUNG EINER INHOUSE RÄUMUNGS – UND EVAKUIERUNGSÜBUNG.

Damit im Ernstfall nicht schiefgeht … aus diesem Grund führen wir Räumungs- und Evakuierungsübungen bei Ihnen vor Ort, in Ihrem Unternehmen durch. Sie tragen dazu bei, bei einem Brand die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Besucher zu gewährleisten.

Durch eine realistische Evakuierungsübung können Schwachstellen und Verbesserungspotenziale aufgedeckt und für die Zukunft einbezogen werden. Wir planen gemeinsam mit Ihnen eine wirklichkeitsnahe Räumungs-Evakuierungsübung. Besonders bei Publikumsverkehr oder Sozialeinrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindertagesstätten, Betreute Wohnanlagen, Behinderteneinrichtungen) sollte die Evakuierung regelmäßig geübt werden. Wir legen besonders großen Wert darauf, dass das erlangte Wissen verstanden und auch in die Praxis umgesetzt werden kann. Denn je vertrauter Fluchtwege und Sammelplätze sind, desto reibungsloser verläuft die Evakuierung im Ernstfall.

Räumungs– und Evakuierungsübungen werden von unseren Brandschutzexperten begleitet. So können auftretende Schwierigkeiten objektiv bewertet und dokumentiert werden.

Ist die Übung Räumungs – und Evakuierungsübung auch in Ihrem Unternehmen möglich?

Wir von der Brandschutzakademie Steiner bieten Ihnen Übungen in folgenden Regionen an:

  • Alb-Donau-Kreis
  • Landkreis Biberach
  • Landkreis Böblingen
  • Landkreis Calw
  • Enzkreis
  • Landkreis Esslingen
  • Landkreis Göppingen
  • Landkreis Heidenheim
  • Landkreis Heilbronn
  • Hohenlohekreis
  • Landkreis Karlsruhe
  • Landkreis Ludwigsburg
  • Ostalbkreis
  • Rems-Murr-Kreis
  • Landkreis Reutlingen
  • Landkreis Schwäbisch Hall
  • Landkreis Sigmaringen
  • Stuttgart
  • Landkreis Tübingen
  • Zollernalbkreis

Ist Ihr Landkreis nicht dabei?  Schreiben Sie uns eine Nachricht, dann bemühen wir uns um eine Lösung für Ihr Unternehmen > 

Inhalte einer Räumungs- und Evakuierungsübung

Die Räumung und Evakuierung von Gebäuden ist eine der wichtigsten Maßnahmen für die Rettung von Menschen in Risikosituationen wie Brand, Bombendrohung, Terroranschlag oder Rauchentwicklung. Grundlage der Durchführung von Gebäuderäumungen bildet der Flucht- und Rettungsplan.

Konkret geht es darum, zu überprüfen, ob das Evakuierungskonzept, das für Ihr Unternehmen bzw. Gebäude für den Gefahrenfall entwickelt wurde, umsetzbar ist und ob es funktioniert. Ziel ist es, alle Anwesende in einer Notsituation schnell und geordnet zu evakuieren. Die Zeitspanne der Evakuierung ist das Entscheidende, wenn es brennt. Idealfall ist, dass das Gebäude bereits evakuiert ist, wenn die Feuerwehr eintrifft. Diese kann sich dann auf ihre eigentliche Aufgabe, nämlich auf die Suche nach dem Brandherd und auf die Brandbekämpfung, konzentrieren.
Evakuierungsübungen haben zudem den Sinn, die Beschäftigten auf das richtige Verhalten im Brandfall zu trainieren. Die alleinigen theoretischen Unterweisungen sind in der Regel nicht ausreichend und können im Ernstfall nicht immer angewendet werden.

RECHTLICHES

ArbSchG §10 + ASR 2.3 z.B. 3.7

Das Arbeitsschutzgesetz fordert in § 10 Abs. 1, dass Arbeitgeber „entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeit sowie der Zahl der Beschäftigten“ Maßnahmen ergreifen müssen, die „zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich“ sind. Diese Forderung wird in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Technischen Regeln ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung“ und ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ weiter konkretisiert. Die Neufassung ASR A2.3 wurde am 18.3.2022 veröffentlicht. Demnach gilt: Für das sichere Verlassen von Gebäuden im Gefahrfall müssen Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege ständig freigehalten werden. Sie müssen wie auch Türen im Verlauf von Fluchtwegen gekennzeichnet sein. Zudem kann es erforderlich sein, einen Flucht- und Rettungsplan zu erstellen.

Evakuierungsübungen sollten in regelmäßigen Zeitabständen (mind. jährlich) durchgeführt werden. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen.

Konkretisiert werden die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen, von Sicherheitsbeleuchtung und optischen Sicherheitsleitsystemen sowie an den Flucht- und Rettungsplan nach § 3a Absatz 1 und § 4 Absätze 3 und 4 sowie Nummer 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung.

SEMINARINHALTE

Räumungs– und Evakuierungsübungen laufen in der Praxis sehr unterschiedlich und individuell auf Ihr Unternehmen bezogen ab. In einem ersten Schritt schauen wir: Mit welchem Gebäude haben wir zu tun, mit welchen Personengruppen? Wir müssen grundsätzlich differenzieren zwischen einem Büro- und Verwaltungsbetrieb oder ähnlichem, in dem sich primär die eigenen Mitarbeitenden aufhalten und keine externen Personen wie Besucher oder Kunden. Sonderbauten wie z. B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie auch Industrie- und Produktionsbetriebe müssen nochmals gesondert betrachtet werden, denn die Art der Nutzung sowie auch Personen erfordert darauf abgestimmte und ausgelegte Übungen.

Vor der Evakuierungsübung stimmen wir uns mit Ihnen ab, wie sich der Ablauf gestaltet. Idealerweise gibt es ein Evakuierungskonzept oder eine Brandschutzordnung. Hier sind bereits viele Positionen enthalten, wie sich Gefahren- oder Abläufe im Brandfall gestalten. Dort wird auch berücksichtigt, ob es eine Brandmeldeanlage gibt oder eine Alarmierung über Personen. Dementsprechend wird die Evakuierungsübung vorher durchgesprochen.

Im tatsächlichen Evakuierungsfall haben die Brandschutz– und Evakuierungshelfer eine besondere Rolle zu übernehmen. Sie kontrollieren, dass die Mitarbeitenden richtig gelotst werden und bspw. keine Aufzüge benutzen etc. Zur Überprüfung der Abläufe während der Übung ist es sinnvoll, sogenannte Beobachter zu bestimmen. In der Vorbereitung ist es daher ratsam, mögliche Beobachter vorab zu benennen und sie anhand einer Checkliste in ihren Aufgaben zu unterweisen.

Wir beraten Sie gerne rund um Fragen zum vorbeugenden Brandschutz in Ihrem Unternehmen

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